Keine Hilfe für Asylsuchende
Ich bedaure die Massnahmen im Asylbereich, die für tausende von Menschen schmerzhaft sind und die Kantone vor unlösbare Probleme stellen.
Im Rahmen des Sparprogramms 2003 hat das Parlament entschieden, auch im Asylbereich den Rotstift anzusetzen. Der Bundesrat wurde deshalb zu Massnahmen gezwungen, die ab 1. April in Kraft getreten sind.
Damit wird eine Grosszahl von „Papierlosen“ geschaffen. Wieder einmal mehr werden Sparmassnahmen auf dem Buckel der Schwächsten ausgetragen, welche sich mittelfristig kontraproduktiv auswirken. Die Sozialpolitiker müssen sich in den Kantonen für Lösungen einsetzen, um die schmerzhaften Folgen und die Armut aufzufangen.
Konkret: Nach einer Frist von 10 Tagen nach einem Nichteintretensentscheid erhalten Asylsuchende keinerlei Sozialhilfe mehr – es sei denn, die Kantone würden diese übernehmen. Da dies aufgrund der finanziellen Situation in den Kantonen aber kaum der Fall sein wird und die meisten verfolgten Menschen nicht in ihr Heimatland zurückkehren können, bedeutet dies, dass tausende von Menschen weder ein noch aus wissen und in die Illegalität gedrängt werden.
Es ist humanitär nicht annehmbar, dass diese Personen sich selber überlassen werden und damit hilflos ausgeliefert sind. Inakzeptabel ist die ignorierte Informationspflicht an betroffene Personen und an soziale Organisationen die mit Asylsuchenden arbeiten. Es ist aber unbedingt nötig, dass die Behörden Betroffene informieren und rechtliche Beratung, erste Hilfe im medizinischen Bereich und Rückkehrhilfe ins Heimatland oder einen sicheren Drittstaat gewährleistet sind.
Im Rahmen des Sparprogramms 2003 hat das Parlament entschieden, auch im Asylbereich den Rotstift anzusetzen. Der Bundesrat wurde deshalb zu Massnahmen gezwungen, die ab 1. April in Kraft getreten sind.
Damit wird eine Grosszahl von „Papierlosen“ geschaffen. Wieder einmal mehr werden Sparmassnahmen auf dem Buckel der Schwächsten ausgetragen, welche sich mittelfristig kontraproduktiv auswirken. Die Sozialpolitiker müssen sich in den Kantonen für Lösungen einsetzen, um die schmerzhaften Folgen und die Armut aufzufangen.
Konkret: Nach einer Frist von 10 Tagen nach einem Nichteintretensentscheid erhalten Asylsuchende keinerlei Sozialhilfe mehr – es sei denn, die Kantone würden diese übernehmen. Da dies aufgrund der finanziellen Situation in den Kantonen aber kaum der Fall sein wird und die meisten verfolgten Menschen nicht in ihr Heimatland zurückkehren können, bedeutet dies, dass tausende von Menschen weder ein noch aus wissen und in die Illegalität gedrängt werden.
Es ist humanitär nicht annehmbar, dass diese Personen sich selber überlassen werden und damit hilflos ausgeliefert sind. Inakzeptabel ist die ignorierte Informationspflicht an betroffene Personen und an soziale Organisationen die mit Asylsuchenden arbeiten. Es ist aber unbedingt nötig, dass die Behörden Betroffene informieren und rechtliche Beratung, erste Hilfe im medizinischen Bereich und Rückkehrhilfe ins Heimatland oder einen sicheren Drittstaat gewährleistet sind.
anders - 28. Apr, 20:34